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Bootsführer

Die meisten unserer Einsätze ereignen sich nicht direkt an einer Station oder es ist notwendig, dass Rettungsschwimmer zur Unterstützung an einen anderen Ort als ihrer Station gebracht werden müssen.

Hierzu dient das Rettungsboot.

Und auf jedem Boot muss es einen Kapitän geben, der das Kommando hat. Dies ist bei der DLRG der Bootsführer.

Er ist nicht nur der Bootsfahrer, d.h. er fährt nicht nur das Boot zum Einsatz, er ist auch der Bootsführer, der die Führung und Verantwortung für das Boot und seine Mannschaft inne hat.

Er muss die Entscheidungsgewalt während des Bootseinsatzes ausüben.

Auszug aus unserer Prüfungsordnung

Abzeichen

DLRG Bootsführerschein A

Der DLRG-Bootsführerschein A ist erforderlich für den gesamten Binnenbereich. Dieser umfasst die Bundes- und Landesgewässer sowie die in kommunaler oder privater Trägerschaft stehenden Wasserflächen.

Inhalte

  • Lehrgangseinstieg
  • Grundlagen
  • Verkehrsrechtliche Bestimmungen
  • Bootstechnik
  • Motorenkunde
  • Festmachen und Ankern
  • Sicherheit
  • DLRG Boote im Einsatz
  • Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
  • Slippen und Trailern

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ärztliche Tauglichkeit
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang)
  • Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt) (Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt))

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
  • DLRG-spezifischer Teil schriftlich

Praktische Prüfungsleistungen

  • Fahrpraxis
  • Seemannschaft
  • Motorenkunde
  • Knotenkunde
  • Umgang mit PSAgE

Dokumente

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