Hier Kannst du uns helfen Leben zu retten
In den vergangenen Jahren konnten wir nur durch die Einbindung von Spenden unsere Aufgaben erfüllen. Neben den üblichen Betriebskosten, die bei der Unterhaltung von vier Wasserrettungsstationen und vier Motorrettungsbooten anfallen, seien hier einige besondere Anschaffungen vermerkt, für die wir uns aktuell über eine Spende freuen.
Einsatzbekleidung für unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte
Einsatzbekleidung für unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte
Unsere Wasserretter bezahlen ihre Einsatzkleidung weitestgehend selbst. Um unsere ehrenamtlichen Helferinnnen und Helfer im Wasserrettungsdienst mit jeweils einer Einsatzhose, einem Pullover und einem Shirt auszustatten benötigen wir pro Helfer rund 100 €.
Spendenziel: Jeweils ein Satz Hose, Pullover und Shirt für jeden unserer rund 90 Helfer/-innen = 9.000,00 €
Neue Rettungswesten für unsere Wasserretter.
Neue Rettungswesten für unsere Wasserretter.
Bei schwerem Wetter tragen unsere Einsatzkräfte vollautomatische Rettungswesten, die sich automatisch aufblasen wenn der Träger, der Weste, ins Wasser fällt. Dieser wird dann in einer ohnmachtssicheren Lage gehalten. Aufgrund von vier Booten verfügen wir über rund 20 Rettungswesten. Durch Verschleiß muss immer mal wieder eine Rettungsweste ausgetauscht werden.
Spendenziel: jeweils rund 275,00 € für eine neue Rettungsweste
Für deine guten Taten:
Spendenkonto der DLRG-Tiergarten
bei der Berliner Volksbank
IBAN: DE33 1009 0000 3866 0750 92
Hast du noch Fragen? Spenden und Mitgliedsbeiträge für die DLRG sind steuerlich absetzbar. Falls du weitere Fragen hast oder eine Zuwendungsbescheinigung benötigst, dann ist dir unser Geschäftsführer Martin Wiemann (info@tiergarten.dlrg.de) gerne behilflich.
Vielen Dank für deine Unterstützung!
Wir sind wegen Förderung der Rettung aus Lebensgefahr nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, StNr. 27/663/53874 vom 21.11.2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.