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Signalmann

Einsatztaucher werden in Gewässern eingesetzt in denen häufig eine besondere Gefährdung durch schlechte Sicht, Strömungen, Verunreinigungen im Wasser und weitere Gefahren gegeben ist.

Um ihn vor diesen Gefährdungen zu schützen, gibt die Berufsgenossenschaft vor, dass jeder Taucher im Wasser durch eine Leine, die ihm zur Sicherung und Führung dient, mit einem festen Punkt an Land verbunden sein muss.

Während sich an der einen Seite der Leine der Taucher befindet, ist das andere Ende der Aufgabenbereich des Signalmannes.

Der Signalmann ist Auge des Tauchers über Wasser, er unterstützt und führt ihn.

Im Vorfeld des Tauchganges überprüft er gemeinsam mit dem Taucher dessen Ausrüstung auf Vollständigkeit und Funktion.

Während des Tauchganges führt er den Taucher an seinen Einsatzort oder führt ihn durch sein Suchgebiet, sichert den Taucher gegen Gefahren und kommuniziert mit ihm über seine Leine.

Nach dem Tauchgang überprüft er, ob es dem Taucher gut geht und hilft ihm seine Einsatzbereitschaft wieder herzustellen.

Um diese Aufgaben wahr zunehmen zu können, erhält der Signalmann eine theoretische Ausbildung, die der des Einsatztauchers ähnelt, mit Wissen im medizinischen, gerätetechnischen und einsatztaktischen Bereichen.

Im Anschluss geht es dann an die praktische Ausbildung zusammen mit den Einsatztauchern.

Eigene Taucherfahrungen, die der Signalmann mitbringt, erleichtern ihm den Einstieg, aber auch ohne diese Erfahrungen bekommt der Signalmann das praktische Wissen durch eine Reihe von Übungen mit den Einsatztauchern vermittelt.

Da der Signalmann bereits ein ausgebildeter Rettungsschwimmer ist, fällt ihm auch die Durchführung von Rettungsübungen mit verunfallten Tauchern nicht schwer.

Nach der Ausbildung, die sich sporadisch über ca. ½ Jahr hinzieht, legt er eine Prüfung ab und kann dann als Signalmann eingesetzt werden.

Um seine Berechtigung als Signalmann eingesetzt  zu werden zu erhalten, muss er regelmäßig an Übungen mit den Einsatztauchern teilnehmen.

Auszug aus unserer Prüfungsordnung

Signalmann

Führen eines Einsatztauchers unter Wasser und unterstützen bei dessen Tätigkeiten

Zielgruppe
Helfer die als Unterstützungspersonal für Taucheinsätze ausgebildet werden sollen

Inhalte

  • biologische und physiologische Grundlagen
  • Taucherkrankheiten
  • Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
  • Richtlinien, Anweisungen und Vorschriften
  • Einsatzleitung, Einsatzplanung, Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
  • Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
  • Gewässerkunde
  • Suchmethoden
  • Arbeiten mit Tauwerk an Land
  • Leinenzugzeichen und Leinenführung
  • Zusammenstellen der Einsatzmittel
  • Anlegen der Tauchausrüstung

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG (Gültige Mitgliedschaft in der DLRG)
  • Mindestalter Jahre (Mindestalter gemäß DGUV Regel 105-002)
  • Ärztliche Tauglichkeit (Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002.)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Basisausbildung Einsatzdienste

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Schriftliche Prüfung gemäß bundeseinheitlichem Fragebogen

Praktische Prüfungsleistungen

  • Die Prüfung ist in Form einer Übung zu absolvieren.

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